Unfall auf Rollbrett

Notfallnummer

Bei Unfällen oder zahnärztlichen Notfällen wählen Sie die Telefonnummer 144. Die Einsatzzentrale des Sanitätsnotrufs vermittelt Sie an den nächsterreichbaren (regionalen oder zentralen) Notfallzahnarzt.

Kantonaler Notfalldienst

Versuchen Sie bei zahnärztlichen Problemen zuerst Ihren eigenen Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin zu erreichen. Diese oder dieser kennt Ihre Situation am besten und wird in jedem Fall auch die nach der Notfallbehandlung folgenden Behandlungsschritte durchführen. Ist Ihr Zahnarzt, Ihre Zahnärztin nicht verfügbar, so vermittelt Sie die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 an den diensthabenden Notfallzahnarzt in Ihrer Region. Bedingt durch die Grösse des Kantons kann es sein, dass Sie einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen müssen.

In der Regel finden die zahnärztlichen Behandlungen durch den Notfallzahnarzt oder die Notfallzahnärztin zwischen 08.00 und 18.00 Uhr statt. Der zahnmedizinische Notfalldienst ist jedoch an 365 Tagen im Jahr während 24 Stunden für Sie da. Der diensthabende Notfallzahnarzt, die diensthabende Notfallzahnärztin führt unaufschiebbare Behandlungen baldmöglichst durch und bestimmt die Behandlungsart sowie die Behandlungszeit. Bei Behandlungen zwischen 20.00 und 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 42 respektive 35 Taxpunkten erhoben (je nach Taxpunktwert unterschiedlich, ca. CHF 130.– bis max. 240.–).

Im Notfalldienst werden nur Notfallbehandlungen durchgeführt. Es sind dies hauptsächlich Schmerz- und Unfallbehandlungen. Die Bezahlung der entsprechenden Leistungen erfolgt üblicherweise in Bar. Eine aufwendige Schmerzbehandlung kann aber bis zu CHF 400.- kosten. Selbstverständlich haben Sie Anrecht auf eine detaillierte Rechnung/Quittung sowie auf die erstellten Unterlagen.