Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patientinnen, Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif, der unter dem Namen DENTOTAR ® auch für Privatpatientinnen und Privatpatienten Anwendung findet, trat auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Zudem basierte der alte Tarif auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber vor allem den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV. Die Preise für die Privatpatientinnen, die Privatpatienten sind davon nur dann betroffen, wenn ihre Zahnärztin, ihr Zahnarzt in den letzten Jahren auf dem ihm eigentlich zustehenden Teuerungsausgleich verzichtet hatte. Zudem wurde auch das Kostenmodell der Tarifstruktur aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Es kann daher sein, dass einzelne Positionen aufgewertet und andere dafür abgewertet wurden. Ein Beispiel dafür ist die Behandlung durch den Dentalhygieniker, die Dentalhygienikerin, welche im bisherigen Tarif unterbewertet war. Andere Behandlungspositionen, insbesondere solche, in denen die Technik Fortschritte gemacht hat, wurden im neuen Tarif demgegenüber preiswerter.
Der Leistungskatalog des DENTOTAR ® ordnet über 500 zahnärztlichen Leistungen eine unterschiedliche Anzahl an Taxpunkten zu. Die Taxpunktzahl wiederspiegelt einerseits den Zeitaufwand, andererseits aber auch den Schwierigkeitsgrad einer bestimmten Leistung. Der konkrete Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der Taxpunktzahl mit dem Taxpunktwert. Der Preis der einzelnen Leistungen wurde nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt, sondern beruht auf einer klaren Kostenkalkulation einer Modellpraxis.
Bei Sozialversicherungsfällen, unter dem Unfallversicherungsgesetz, dem Militärversicherungsgesetz und der IV sind sowohl die Taxpunktzahl als auch der Taxpunktwert (CHF 1.00) pro erbrachte Leistung fix. Dieser Durchschnittswert trägt den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht Rechnung, ist aber für die Versicherer einfacher zu handhaben.
Bei Privatpatientinnen und Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten, durch den SSO-Tarif festgelegten Rahmen (+/- 15 %) variiert werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf aber für Mitglieder der SSO nach oben zurzeit nicht über CHF 1.70 liegen. Der Rahmentarif für Privatpatientinnen und Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die besonderen Umstände bei der Patientin, beim Patienten (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität) und andererseits auf die Gegebenheiten der Praxis Rücksicht zu nehmen.
Vom Zahnarzttarif besteht ein Kurztarif, der die wesentlichsten Positionen enthält. Zu beachten ist, dass der Zahnarzttarif die zahntechnischen Arbeiten nicht enthält.